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Antrag abgelehnt:

Die Stellungnahme der Stadt Langenhagen zur Neuregelung der Betriebsbeschränkungen (u.a. Nachtflugregelung) für den Flughafen Hannover-Langenhagen wird wie folgt erweitert:

Die Stadt Langenhagen bekräftigt ihre Resolution vom 04.06.2018, in der gefordert wird:

„Die niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert, bei der Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Hannover-Langenhagen Ruhepausen im Nachtflugverkehr anzuordnen.

Damit sich die Airlines darauf einstellen können, ist ein Einstieg mit einem „Ruhe-Fenster“ beispielsweise von 01:00 Uhr bis 05:00 im Jahr 2020 denkbar, mit behutsamer Ausdehnung in den folgenden Jahren, beispielsweise in 2021 von 00:00 Uhr bis 05:30 Uhr, in 2022 von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Ausgenommen sind Notfälle und militärische Flugbewegungen.

Auf diesem Wege würde berücksichtigt, dass insbesondere in den Morgenstunden vor 6 Uhr die  Gesundheit der rund um den Flughafen wohnenden Menschen durch Fluglärm erheblich gefährdet wird. Dies zu vermeiden, muss in der Abwägung Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften haben. Zumal eine zeitliche Verlagerung von Flugbewegungen in die Tageszeit nur geringe Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Flughafengesellschaft haben dürfte und somit keine Bedrohung der Arbeitsplätze darstellt.“

Die Niedersächsische Landesregierung wird in ihrer Funktion als eine der Mehrheitsgesellschafterinnen der Flughafengesellschaft gebeten, ernsthaft zu prüfen, wie durch eine zumindest teilweise Verlagerung von Nachtflügen auf den Tag die Situation der Menschen in Langenhagen und den weiteren vom Fluglärm betroffenen Kommunen in der Region Hannover insbesondere aus Gründen des Gesundheitsschutzes wesentlich verbessert werden kann.

Dieser Antrag/Anfrage bezieht sich auf folgende Vorlage:

Stellungnahme zur Neuregelung der Betriebsbeschränkungen (u.a. Nachtflugregelung) für den Flughafen Hannover-Langenhagen

https://ris.langenhagen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1002346&noCache=1


Begründung:

Begründung zum 1. Absatz: Obige Resolution hat der Rat der Stadt Langenhagen am 04.06.2018 mit großer Mehrheit beschlossen. Diese politische Willenserklärung sollte die Stadt Langenhagen der Niedersächsischen Landesregierung mitteilen.

Auf der Ratssitzung am 27.05.2019 bestand weitgehende Einigkeit im Rat, dass die Resolution des Rates Eingang in die geplante Stellungnahme der Stadt Langenhagen gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung finden soll.

 

Begründung zum 2. Absatz: Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung ist Aufsichtsbehörde der Flughafengesellschaft des Flughafen Hannover-Langenhagen. Seine Eingriffsmöglichkeiten hinsichtlich des Flugverkehrs und des Geschäftsbetriebes der Flughafengesellschaft sind in dieser Funktion allerdings begrenzt.

 

In der Funktion als wesentliche Anteilseignerin (35%) kann sie aber zusammen mit der Landeshauptstadt Hannover, die ebenfalls 35% der Anteile am Flughafen hält, wesentliche Verbesserungen für die vom Fluglärm betroffene Bevölkerung erreichen – wenn es denn politisch gewollt ist.