Drucken

Hinter mir liegen die vorletzten vier Tage meiner Fortbildung zur Klärungshelferin. Und wie immer nach diesen Tagen geht mir vieles durch den Kopf, dieses Mal insbesondere die Frage: Taugt die Klärungshilfe für Spannungen aus meinem Arbeitsfeld?

Also sinniere ich über Konstellationen, von denen ich aus Kreistags- und Ratsfraktionen,  unter MitarbeiterInnen und ihren Vorgesetzten oder auch an „der Basis“ gehört habe. Vergleiche mit Situationen, in denen ich schon mit oder manchmal auch ohne Erfolg vermittelt habe und stelle wieder fest: Das ist es! 
Es verlangt von den Teilnehmenden keine Vorkenntnisse, kein innehalten und auf die ungewohnte „Ich-Botschaft“ ausweichen müssen. Ungleichheiten und Aneinandervorbeireden zwischen den Kampfhähnen und – hennen werden durch „Doppeln“ ausgeglichen. Und es wird „Tacheles“ geredet. Selbst auf das - für mich krampfhafte - Festhalten der „Freiwilligkeit“ in der Mediation wird verzichtet. Vorgesetzte könne ihre MitarbeiterInnen verpflichten, per Vorstand-Beschluss kann der gesamte Vorstand „verdonnert“ werden. Das mag dem einen oder anderen nicht gefallen, hat aber den Charme, dass nicht einE EinzelneR eine ganze Gruppe ausbremsen kann, weil er oder sie nicht mitmachen will. Ich habe gelernt, dass auch die Verweigerer sich mit der Zeit dem Verfahren nicht entziehen können und mit einsteigen. Und es gibt ein Ergebnis – so oder so.