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So auf unsere Antrag hin beschlossen:

zu 2.) Klima, Ressourcenschonung und Müllvermeidung:

Die Stadt Langenhagen legt per Satzung fest, dass nur wiederverwertbare Behältnisse auf Stadtfesten und öffentlichen Veranstaltungen genutzt werden dürfen. Die Sondernutzungssatzung wird entsprechend für solche erlaubnispflichtigen Nutzungen ergänzt, welche die Ausgabe von Speisen und Getränken direkt oder indirekt ermöglichen (z.B. mobile oder ortsfeste Kioske, Buden, Verkaufstische, Tische, Stühle, Bänke etc.

https://ris.langenhagen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1002969