Antrag angenommen: Der Prozentsatz der Vergnügungssteuer wird von derzeit 18% auf 20% erhöht. 

Begründung:

Diese Erhöhung führt zu einer jährlichen Einnahmeerhöhung der Stadt von derzeit 1 Mio. € auf rund 1,11 Mio. €.

Vergnügungssteuer ist nur von solchen Einrichtungen zu entrichten, die Spielgeräte anbieten, die zur Sucht führen können oder auf Veranstaltungen, die aus Gründen des Jugendschutzes beschränkt sind. Durch die beantragte Erhöhung werden somit keine kulturell wichtigen Einrichtungen belastet.

In der Wedemark, Lehrte, Seelze und Springe besteht bereits heute die Prozentmarke von 20% für die Vergnügungssteuer.