Der Antrag wurde abgelehnt: Die Fortschreibung des ISEK wird noch einmal grundsätzlich überarbeitet. Die Konformität mit den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes und des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird hergestellt. Bei geplanten Baumaßnahmen ist zuvor für eine gesicherte Infrastruktur sowie eine strikte Beachtung von Naturschutzauflagen Sorge zu tragen.

 

  1. Das ISEK wird grundlegend überarbeitet unter den Gesichtspunkten:

  • Konformität mit den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes sowie den Vorgaben des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021

  • Umsetzung des vom Rat Langenhagen 2020 beschlossenen Klimaschutzprogramms im ISEK

  • Gewährleistung einer ortsnahen Infrastruktur vor möglichen baulichen Erweiterungen in der Kernstadt und den Ortsteilen

  • strikte Beachtung von Naturschutzauflagen bei geplanten Baumaßnahmen im Verkehrs- und Wohnungsbereich

  1. Ein abschließender Ratsbeschluss zum ISEK 2030 erfolgt erst in der neuen Legislaturperiode des Rates.

  2. Es wird eine eine öffentliche Arbeitsgruppe aus dem Rat mit Unterstützung von Fachleuten eingerichtet, die das ISEK unter den oben angeführten Gesichtspunkten grundlegend überarbeitet.

  3. Die Arbeitsgruppe nimmt ihre Arbeit unverzüglich auf.

  4. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen auf Einwohner*innenversammlungen sowie in den Ortsräten diskutiert und weiter verbessert werden. Erst danach soll endgültig im Rat über das ISEK 2030 entschieden werden.

  5. Das überarbeitete ISEK muss darlegen, welche Auswirkungen seine Umsetzung auf die weitere Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2030 und darüber hinaus hat. Auch muss es ausweisen, welche Art und in welchem Umfang erneuerbare Energien, ressourcensparende Bauweisen und klimaneutrale Baustoffe die Umsetzung der vorgeschlagenen Baumaßnahmen haben müssen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzziele zu erfüllen und möglichst noch im Sinne eines effektiven Klimaschutzes darüber hinaus zu gehen.

  6. Der für eine wachsende Stadt wie Langenhagen dringend erforderliche zusätzliche bezahlbare Wohnraum soll weitestgehend durch Wohnraumverdichtung in der Kernstadt und den Ortsteilen sowie der Bebauung von Brachflächen statt Grünflächen erreicht werden. Dabei müssen sich die neuen Wohngebäude in die örtliche Bau- und Infrastruktur einpassen.

  7. Vor einer möglichen Ausweisung neuer größerer Wohnbereiche ist für eine ausreichende Infrastruktur (ÖPNV-Anbindung, Schulen, Kitas, gesundheitliche Versorgung, fußläufige Einkaufsmöglichkeiten, usw.) zu sorgen.

 

Begründung für den Änderungsantrag:

 

Der vorliegende BBL-Antrag BD/2021/150 geht in die richtige Richtung bzgl. möglicher Klimafolgen für die im ISEK vorgesehenen Maßnahmen, die im jetzigen ISEK-Entwurf kaum berücksichtigt werden.

Naturschutz ist ein wesentlicher Teil des Klimaschutzes, da insbesondere durch Bäume und Moore menschenerzeugtes CO2 klimagerecht gebunden wird. Dieser Aspekt fehlt im ISEK-Entwurf nahezu vollständig.

Die Schaffung ausreichender Infrastruktur vor möglichen Wohngebietserweiterungen ist zwingend erforderlich; dazu macht der ISEK-Entwurf keinerlei verbindliche Aussagen.

 

Fazit: Um die hier nur kurz aufgeführten Defizite im bisherigen ISEK-Entwurf zu beheben und ein von den Einwohner*innen akzeptiertes ISEK zu erreichen, das für Klima- und Naturschutz, bezahlbaren Wohnraum und für eine ausreichende Infrastruktur steht, bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung des jetzigen Entwurfes. Das wird einige Zeit brauchen. Eine Verabschiedung des jetzigen ISEK-Entwurfes noch in dieser Legislaturperiode wäre daher kontraproduktiv.

 
 
 
Dieser Antrag/Anfrage bezieht sich auf folgende Vorlage:

Beschluss über die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2030

https://ris.langenhagen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1003380&noCache=1