Der Antrag ist in der Fachförderlinie eingearbeitet worden: Der Rat beschließt die Fachförderrichtlinie Kultur (Kulturförderrichtlinie) mit der folgenden Änderung:

 

Der Absatz "Von einer Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben und Institutionen, die politisch, weltanschaulich, konfessionell oder beruflich nicht neutral sind oder von politische Parteien, Institutionen und Gruppierungen angeboten werden, die links- oder rechtsradikale Interessen vertreten oder gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen." 

wird gestrichen und durch den folgenden Absatz ersetzt: 

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben von politischen Parteien und Wählergemeinschaften. Weiterhin sind ausgeschlossen Institutionen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen.

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Die Kulturförderrichtlinie ersetzt die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der allgemeinen Kultur- und Heimatpflege (OR 45.11) vom 25.05.2009, in der Fassung vom 14.10.2011, in Kraft seit 27.09.2011

 


Dieser Antrag/Anfrage bezieht sich auf folgende Vorlage:

Felicitas Weck, DIE LINKE Änderungsantrag zur Vorlage BD/2018/356 Fachförderrichtlinie Kultur
 

und ersetzt diesen sprachlich verbessert und wie bereits im Bildungs-. Schul- und Kulturausschuss vorgestellt: