Die 54. Änderung der bundesweiten Straßenverkehrsordnung vom Mai 2020 enthält in § 45 die Option, Tempo 30km/h auf Durchgangsstraßen im innerörtlichen Bereich zu ermöglichen.

Die Region Hannover will sich an einem solchen Tempo 30-Modellversuch beteiligen und hatte darüber die Verwaltungsspitzen der regionsangehörigen Kommunen Ende August 2020 informiert. Diejenigen Kommunen, die sich an dem Modellversuch beteiligen wollen, sollen der Region Hannover bis Ende September 2020 eine Rückmeldung geben. Seitens der Region ist der Modellversuch z.Zt. auf Kreisstraßen eingeschränkt.

Daher bitte ich die Verwaltung der Stadt Langenhagen um Beantwortung folgender Fragen:

1.)     Wird sich die Stadt Langenhagen an diesem Modellversuch beteiligen?

Antwort der Verwaltung: Nein, wir haben Kreisstraßen in kleinen Ortsteilen wie Altenhorst,  Hainhaus, wo wir bereits seit Jahren Tempo 30 ausgewiesen haben. Die Kananoher Straße befindet sich in Teilen auch in einem Tempo 30-Bereich.

Die Kreisstraßen „Am Pferdemarkt“, Reuterdamm und Walsroder Straße haben eine solch hohe Verkehrsbelastung, dass eine Ausweisung eines Tempo-30-Bereiches nicht in Frage kommt. Hier handelt es sich ganz klar um Hauptverkehrsstraßen, die eindeutig mit Tempo 50 befahren werden sollten. Eine Ausweisung mit Tempo 30 würde dazu führen, dass die Autofahrer in die Wohngebiete ausweichen würden, da das Befahren der Hauptverkehrsstraße keinen Vorteil bringt.

2.)     Welche Kreisstraßen im Stadtgebiet von Langenhagen sind dafür ggf. in den Modellversuch eingeplant?

Antwort der Verwaltung: Wie bereits unter 1.) erwähnt, sind bereits alle Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen, die dafür geeignet sind, seit längerer Zeit auf 30km/h Geschwindigkeitsereduziert.

3.)     Gibt es seitens der Stadt Langenhagen und/oder der Region Hannover Initiativen mit der obersten Straßenbauverwaltung – Zuständigkeit Land Niedersachsen – ins Gespräch zu kommen, um in diesen Modellversuch auch die innerörtlichen Bereiche von Landes- und Bundesstraßen einzubeziehen, was die novellierte Straßenbauverordnung grundsätzlich ermöglicht?

Antwort der Verwaltung: Aus den oben genannten Gründen ist die Führung solcher Gespräche nicht mehr notwendig.