Um mit dem Positiven anzufangen. Angesichts der weiter wachsenden Bevölkerung in Langenhagen – insbesondere Familien mit kleinen Kindern – haben wir einstimmig im Rat Erweiterungen von Kitas in Schulenburg, Kaltenweide, Godshorn, Krähenwinkel und der Kernstadt beschlossen – zwar kostenträchtige, aber sinnvolle Investitionen für die Zukunft unserer Einwohner*innen. Spannend war die Diskussion über die von der Landesregierung angekündigte neue und unbefristete Nachtflugregelung für den Airport Hannover-Langenhagen.

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hatte der Stadt Langenhagen am 27.02.2019 den Entwurf der Regelungen und der Stadt Langenhagen eine Frist zur Stellungnahme bis zum 03.07.2017 eingeräumt.

Dieses Schreiben war von der Verwaltung als Informationsdrucksache am 06.05.2019 in den Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss  gegeben worden, ohne dass von den Ausschussmitgliedern eine Aufforderung an die Verwaltung erfolgte, eine fundierte Stellungnahme gegen diesen Bescheid zu formulieren – für mich ein nicht wirklich nachvollziehbares Verhalten. Wobei ich mich natürlich auch frage, warum diese DS erst Anfang Mai ihren Weg in das Rats-Infosystem gefunden hat, die Infos aus dem MW lag der Verwaltung ja schon Ende Februar vor.

So gelangte die Informationsdrucksache 2019/143 https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002272, die in den Anlagen auch die geplanten Neuregelungen „im Lichte der wirtschaftlichen Interessen“ enthält, in die gestrige Ratssitzung, ohne durch eine Beschlussdrucksache begleitet zu werden. Da ich als Einzelmandatierte leider nur in einem Fachausschuss (Wirtschafts-, Finanz- und Personalausschuss) vertreten bin, konnte ich keinen diesbezüglichen Antrag in den zuständigen Fachausschuss einbringen. Gemäß unserer Ratsgeschäftsordnung musste ich daher im Vorfeld der Ratssitzung den komplizierten Weg über einen Dringlichkeitsantrag gehen, um eine abstimmungsreife Vorlage der Stadt Langenhagen für die nächste Ratssitzung am 24.06. u.a. gegen die Aufhebung der Befristung und für ein Nachtflugverbot anzuregen. Schließlich muss die vom Wirtschaftsministerium gesetzte deadline 03.07.2019 eingehalten werden. Hier kann mein Antrag gelesen werden.

Die Crux: Dringlichkeitsanträge bedürfen einer 2/3-Mehrheit im Rat, ansonsten werden sie nicht behandelt. Mit den Stimmen von SPD, Grüne und BBL erreichten wir eine 18:12: 3 Mehrheit, verfehlten damit die 2/3-Mehrheit (22), da die CDU und die Herren Balk (FDP) und Eilers (WG-AfL) gegen die Dringlichkeit stimmten.

Aber dann diskutierte der Rat unter TOP 20 über die Informationsdrucksache und damit auch gleich darüber, wie noch eine Stellungnahme im Sinne meines Antrages eingebracht werden könnte. Der SPD-Ratskollege Gleichmann, der auch in der Fluglärmkommission sitzt, machte deutlich, wie gesundheitsgefährdend der Fluglärm ist, dass die Flugbewegungen am Tage reduziert würden und dafür in die Nachtstunden ausgedehnt werden und er daher eine fundierte Ablehnung durch den Rat erwarte. Die Ratsvertreter Dr. Köhler (SPD), Musfeld (Grüne), Dr. Mommsen und Schubert (beide BBL) argumentierten in ähnlicher Weise, wobei Ratskollege Schubert noch ergänzte, dass der Flughafen Langenhagen der einzige Flughafen in Norddeutschland ohne Nachtflugverbot sei und daher die EinwohnerInnen dieser Region unter dem Flugverhalten von Millionen Fluggästen leiden müssten. Ich selbst habe noch mal dringend an die Anwesenden und insbesondere die Verwaltung appelliert, den Weg – wie auch immer – frei zu machen, dass eine solche Stellungnahme durch die Verwaltung noch erstellt würde. (… und weil ich ja immer gern über meine Ratskolleg*innen in diesem Blog ablästere, hier mal über mich selbst: Liebe Felicitas, dein Redebeitrag war zwar inhaltlich ok, aber rhetorisch AUA, war wohl nicht dein Tag.)

Als glühende Befürworter nächtlichen Fluglärms erwiesen sich in ihren Ausführungen die Ratsvertreter Eilers (WG-AfL) und Balk (FDP). Insbesondere die Ausführungen von Herrn Eilers brachten mich dann aber doch zum Lachen.

Er verwehrte sich dagegen, dass es sich, wie von den meisten Ratsmitgliedern dargestellt, um eine Entfristung der Genehmigung für die Nachtflüge handele und betonte, es sei doch sehr positiv für die Menschen in Langenhagen, weil es nun „befristet für immer“ sei.

Die gute Nachricht abschließend. SPD und Grüne haben zugesichert, das Thema in die nächste Ausschusssitzung einzubringen. Auch die CDU betonte, man müsse nun weiter im Ausschuss darüber diskutieren, so dass der Rat – hoffentlich - dann doch noch rechtzeitig eine fundierte Stellungnahme gegen den geplanten Bescheid verabschieden kann – für eine angemessene Nachtruhezeit der Langenhagener Einwohner*innen.

Die Ratssitzungen in Langenhagen beginnen und enden immer mit der Möglichkeit einer Bürger*innenfragestunde.  Diesmal fragte am Ende der Ratssitzung  Dr. Michael Braedt von uns Linken süffisant an, ob der Bürgermeister, der Ratsvorsitzende und die Verwaltung nicht einen möglichen Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot gemäß des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKommVG)  bemerkt hätten. Das NKommVG regelt in seinem § 41, dass bei Angelegenheiten, die einen selbst bzw. die Organisation betreffen, der mensch beruflich oder ehrenamtlich angehört, unter Umständen als Ratsvertreter*in an einer Ratsabstimmung nicht mitwirken und sie nur als Zuhörer*in mitverfolgen darf. So hatte sich vorbildhaft der Ratskollege Musfeld von den Grünen und Vorstand der HannIT verhalten, als es in TOP 24 um eine Erweiterung der Tätigkeiten der HannIT ging. Er setzte sich in den Zuschauerraum und beteiligte sich nicht an der Diskussion und der Abstimmung.

Ganz anders die o.a. Ratsvertreter Eilers und Balk. Sie sind ehrenamtlich Vorsitzender und stellv. Vorsitzender des Vereins Pro Airport, der von der Flughafengesellschaft auch einen (kleinen?) finanziellen Zuschuss erhält. Beide haben meinen Dringlichkeitsantrag abgelehnt und sich während des TOPS 20 intensiv für den Nachtflugverkehr ausgesprochen. Ob sie damit gegen das Mitwirkungsverbot verstoßen haben, ist mir rechtlich zumindest unklar. Mein Prinzip ist es in solchen Fällen, mich lieber drei Mal zu oft nicht an Abstimmungen und Diskussionen zu beteiligen, als einmal zu wenig.

 

*(Meistersänger Michel Beheim um 1450)