Heute hat der Bundestag das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet. Aber der Göttin sei Dank ist es damit noch lange nicht in Kraft getreten, den es gehört zu den im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetzen. Hoffen wir also, dass die Bundesländer nicht kneifen und dieses Gesetz im Bundesrat ablehnen (Nachtrag: Sie haben gekniffen).

Schon weit ihm Vorfeld haben wir gegen diesen Gesetzentwurf agiert und eine Resolution dazu erarbeitet. Unsere Hauptkritik bezieht sich auf die Bevorzugung der privaten gegenüber den kommunalen Entsorgern im Wertstoffbereich. Kommt dieses Gesetz wie geplant zur Anwendung, dann können sich wohl die meisten BürgerInnen darauf gefasst machen, dass die kommunalen Müllgebühren kräftig ansteigen. Nun haben wir noch mal einen Musterantrag nachgelegt. Wir wollen damit versuchen, in dem Kommunen erneut Druck zu machen, damit dieser Gesetzentwurf im Bundesrat noch mal gestoppt wird und zumindest der Vermittlungsausschuss angerufen wird.